Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung, Empfehlungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) – Vieles ist zu beachten im Umgang mit SARS-CoV-2-Proben.
Bioproben von COVID-19-infizierten Patient*innen sind hochinfektiös. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, um mit diesen Proben umzugehen, über deren Aufbereitung und Lagerung sowie zum Probenversand.
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